Abteilung Kaninchen
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Japaner (Ja)
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Mittlere Rasse mit
Teilungsfaktor
Mindestgewicht: 3.3 kg Ursprungsland Frankreich |
Typ und Zuchtziel |
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Bewertungsskala |
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Kopf, Ohren Hals |
10 Punkte
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Brust, Schultern, Vorderläufe und Haltung |
10 Punkte
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Rücken, Becken, Hinterläufe und Bauchlinie |
10 Punkte
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Fell, Fellhaut und Grannenhaare |
20 Punkte
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Farbe und Glanz |
10 Punkte
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Farbenverteilung Vorderpartie |
15 Punkte
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Farbenverteilung Rumpfpartie |
15 Punkte
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Gesundheit und Pflege |
10 Punkte
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Standard (Gesamterscheinung) |
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Kopf |
Markant, dicht an den Schultern anliegend, rechteckförmig, breite Stirn, Maulpartie gut entwickelt. |
Ohren |
Kräftig, aufrecht stehend getragen, gut behaart, Länge 12.8 - 13.5 cm. |
Hals |
Nicht sichtbar. |
Brust |
Voll ausgeformt, gut getragen. |
Schultern |
Gut bemuskelt, geschlossen. |
Vorderläufe |
Mittellang, gerade, mittelkräftig. |
Haltung |
Mittelhoch. |
Rücken |
Gut abgerundet, ausgeformt. |
Becken |
Geschlossen, gut aufgesetzt, gerundet, mittelhoch. |
Hinterläufe |
Mittelkräftig, parallele Stellung. |
Bauchlinie |
Aufgezogen, gut sichtbar. |
Fell |
Dicht, voll, mit viel Unterwolle, reichlich Deck- und Grannenhaare. Deckhaarlänge: 30-34 mm. |
Fellhaut |
Geschmeidig, satt anliegend, abhebbar. |
Farbe und Glanz |
Die Grundfarben sind Orange und Schwarz, intensiv glänzend. Die einzelnen Farbfelder sind rein und grenzen scharf ab. Weisse Stellen sind nur am bauch, an der Innenseite der Schenkel und Unterseite der Blume toleriert. Iris braun. Krallenfarbe belanglos. |
Farbenverteilung Vorderpartie |
Die Farbenverteilung an Ohren, Kopf, Brust und Vorderläufen soll wechselseitig sein. Zum Beispiel: Linkes Ohr, linke Brusthälfte und linker Vorderlauf sowie rechte Kopfhälfte in gleicher Farbe oder umgekehrt. Als Ideal soll die Grenzlinie beider Farben der Kopfteilung möglichst über Nasenbein und Stirne verlaufen. Gut abgrenzende und saubere Kopfteilung ist zu bevorzugen. Als Mindestanforderung soll erkennbar sein, welche Kopfseite schwarz und welche orange ist. Einfarbigkeit beider Ohren, der Brust oder beider Vorderläufe werden in Position 6 in Abzug gebracht. Für gut abgrenzende "Einteiler" (Ohr, Kopfhälfte, Brusthälfte und Vorderlauf in gleicher Farbe) ist die Note "gut" (14) vertretbar. |
Farbverteilung Rumpfpartie |
Über dem Körper soll sich einige orange und schwarze Farbfelder wechselseitig verteilen. Als Ideal gilt das wechselseitige zusammenstossen der orangen und der schwarzen Farbfelder auf dem Rücken. Als Mindestanforderung müssen die Farben beidseitig ersichtlich sein. |
Gesundheit und Pflege |
Wie allgemeine Bestimmungen |
Schönheitsfehler |
Abzug in Position 5: Unreine Farben oder unreine
Farbfelder. Weiss durchsetzter Ohrenrand. Abzug in Position 6: Beide Augen vollständig mit gleicher Farbe eingefasst. Abweichung zwischen Ideal- und Mindestanforderung der Farbenverteilung an der Kopf- oder Vorderpartie. Abzug in Position 7: Abweichung zwischen ideal- und Mindestanforderung der Farbenverteilung an der Rumpfpartie. |
Ausschlussfehler |
Weisses Abzeichen oder weisser Büschel am
sichtbaren Körper. Weisses Zehenglied, viele weisse Stichelhaare.
Nichterreichen der Mindestanforderung der Farbverteilung am Kopf. Ein-
oder beidseitige Einfarbigkeit an der Rumpfpartie.
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Farbenverteilung Vorderpartie |
Farbenverteilung Rumpfpartie |
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