Abteilung Kaninchen

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Stall- und Transportbehältergrössen für Kaninchen
Neue Tierschutzverordnung verabschiedet; sie tritt am 1. September 2008 in Kraft.

Stallgrössen         

Die angegebenen Grössen sind Mindestmasse, die nicht unterschritten werden dürfen! Auf dieser Fläche dürfen höchstens zwei verträgliche Tiere gehalten werden. Sie gelten für Rammler, Zibben ohne Junge, bzw. Zibben mit Jungen bis etwa zum 35. Alterstag. Auf der doppelten Mindestfläche (Doppelbox) kann die Zibbe mit ihren Jungen bis zum Absetzen gehalten werden.
Die angegebene Höhe muss auf mindestens 35% der Gesamtfläche vorhanden sein. Die erhöhte Ebene (Balkon) muss mindestens 20 cm über dem Boden oder höher angebracht sein. Sie soll so bemessen sein, dass die Tiere darauf ausgestreckt liegen können. In mindestens einem Teil des Geheges müssen die Tiere aufrecht sitzen können.

 

 

Zwergrassen
bis 2,3 kg
Kleine Rasse
2,3 - 3.5 kg
Mittlere Rasse
3.5 - 5,5 kg
Grosse Rassen
über 5,5 kg

Mindeststallgrössen ohne erhöhte Flächen (Balkon)

       

Bodenfläche

3400 cm2 4800 cm2 7200 cm2 9300 cm2

Höhe

     40 cm      50 cm      60 cm      60 cm
         

Ställe mit erhöhten Flächen (Balkon)

       

Gesamtfläche (Bodenfläche und erhöhte Fläche)

2800 cm2 4000 cm2 6000 cm2 7800 cm2

Davon Bodenfläche minimal

2000 cm2 2800 cm2 4200 cm2 5400 cm2

Höhe

     40 cm      50 cm      60 cm      60 cm
         

 

 

Transportbehältergrössen    

Mindestmasse für Einzeltransportbehälter

Merkblatt - Transportbehälter
 

  Innenmasse:
Länge x Breite x Höhe

Zwerg- und Kleinrassen

ca. 35 x 20 x 30 cm

Mittlere Rassen

ca. 44 x 25 x 35 cm

Grosse Rassen

ca. 50 x 30 x 40 cm
   
   

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